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Vorschläge für Gaspreisbremse

Die Expertenkommission hat ihre Vorschläge für eine Gaspreisbremse vorgelegt. Das Bäckerhandwerk wird nun endlich berücksichtigt, wenn auch noch manches unklar ist und Energie teuer bleiben wird.

Am 10. Oktober hat die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme ihren Zwischenbericht vorgelegt, der einen Vorschlag für eine Gas- und Wärmepreisbremse enthält. Nachdem im Entwurf des Energiekostendämpfungsprogramms das Bäckerhandwerk nicht berücksichtigt worden war, enthält der Vorschlag der Gaspreisbremse deutliche Entlastungen auch für das Bäckerhandwerk.

Der Vorschlag ist zwar noch kein Gesetz und nicht einmal ein Gesetzentwurf des Ministeriums, sondern von einem zwanzigköpfigen Expertengremium unter Beteiligung der Verbände der gewerblichen Wirtschaft ausgearbeitet worden. Jedoch deutet alles darauf hin, dass der Vorschlag weitestgehend so umgesetzt wird, wie er jetzt vorliegt.

Der Vorschlag unterscheidet zwischen einerseits Verbrauchern und Unternehmen, die nach dem Standardlastprofil (SLP) abgerechnet werden und anderseits großen Unternehmen, die nach dem geregelten Lastgangmessung (RLM) abrechnen und einen Verbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh Gas pro Jahr haben. In die zweite Gruppe fallen nur wenige, sehr große Handwerksbäckereien.

Erstattung einer Monatsrechnung und Gaspreisbremse für Bäckereien im SLP

Handwerksbäckereien, die nach dem SLP abgerechnet werden, erhalten im Dezember 2022 eine Erstattung ihrer Gasrechnung in Höhe des Abschlags für den Monat September 2022. Das soll ohne Stellung eines Antrags oder weitere Voraussetzungen automatisch durch den Versorger erfolgen.

Ab März 2023 und bis mindestens April 2024 gilt für diese Kunden die Gaspreisbremse. Ein sogenanntes Grundkontingent Gas wird nicht zum vereinbarten Preis abgerechnet, sondern kostet inklusive aller Abgaben, Nebenkosten, Umlagen und Steuern 12 ct pro kWh. Das monatliche Grundkontingent beträgt 80 % des Gasverbrauchs, der der Abrechnung bzw. dem Abschlag für September 2022 zugrunde lag. Darüberhinausgehende Gasmengen werden mit dem vereinbarten Marktpreis berechnet.

Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Verbraucher und Unternehmen den Bezug des preisgedeckelten Gases bei ihrem Versorger nicht gesondert beantragen müssen.

Gaspreisbremse für sehr große Bäckereien

Für Bäckereien, die nach dem RLM abgerechnet werden und mehr als 1,5 Mio. kWh Gas pro Jahr verbrauchen, gibt es keine Erstattung des Dezemberabschlags. Für sie gilt ab Januar 2023 bis April 2024 eine modifizierte Gaspreisbremse. Sie erhalten in Höhe von 70 % ihres Gasverbrauchs des Jahres 2021 Gas zu 7 ct pro kWh zuzüglich der Umlagen, aller Nebenkosten und Steuern. Diese Kunden müssen den vergünstigten Gasbezug bei ihrem Versorger beantragen und unter anderem nachweisen, dass sie an einem Programm zur Energieeinsparung teilnehmen.

Bewertung durch den Zentralverband

Der Vorschlag der Kommission zeigt, dass das Bäckerhandwerk bei der Politik Gehör gefunden hat. Er geht in die richtige Richtung. Allerdings ist manches noch unklar und nach der Entlastung bleiben unseren Betrieben immer noch Gaspreise, die wesentlich höher sind als sie vor einem Jahr waren.

Die Kommission gibt an, dass der Arbeitspreis von 7 ct dem Durchschnittspreis von Oktober 2021 entspricht. Das dürfte sogar zutreffend sein, war im Jahr 2021 jedoch bereits ein Höchststand, der dazu geführt hat, dass die Bundesregierung am 23. Februar 2022 das erste Energieentlastungspaket vorgestellt hat.

Die Kommission geht davon aus, dass der Gaspreis in beiden Varianten der Gaspreisbremse identisch ist, da 7 ct plus Nebenkosten und Steuern 12 ct inklusive dieser entsprechen. Eine erste Berechnung unsererseits ergab, dass diese Behauptung nicht völlig unzutreffend ist. Es liegen uns aber auch andere Rechenergebnisse vor, die noch überprüft werden müssen.

Auf den ersten Blick ist auch nicht nachzuvollziehen, weshalb die sehr großen Unternehmen bereits ab Januar 2023 verbilligtes Gas beziehen, während kleinere Unternehmen damit bis März warten müssen. Die Kommission gibt an, dass dies erforderlich sei, um die antragslose Umstellung auf den niedrigeren Gaspreis zu ermöglichen. Das überzeugt nicht vollständig. Allerdings wird der spätere Start des Bezugs vergünstigten Gases durch die Übernahme der Abschlagszahlung im Dezember 2022 kompensiert. Je nach Einzelfall rechnen wir damit, dass diese Regelung für SLP-Kunden sogar günstiger sein kann, oder aber der Nachteil nur geringfügig (im einstelligen Prozentbereich) ist.

Insgesamt ist aber nicht nachzuvollziehen, warum diese Regelung, über die bereits im Sommer erstmals berichtet wurde, nicht schon viel früher beschlossen wurde und in Kraft getreten ist und die Ampel-Koalition so lange an der Gasumlage festgehalten hat.

Ein Plan mit Lücken

Weiterhin unklar ist, ob und wie die bereits zuvor angekündigte Strompreisbremse kommt. Denn der Gaspreis ist nur ein Teil der explodierenden Energiekosten. Auch wenn die Entwicklung eines solchen Konzepts nicht Auftrag der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme war, ist es höchste Zeit, dass die Bundesregierung auch den Ankündigungen Taten folgen lässt. Mit der Gaspreisbremse liegt nun zumindest eine Vorlage auf dem Tisch.

Auch wenn Öl als Heizstoff seit Jahren immer seltener verwendet wird, gibt es weiterhin viele Bäckereien, die es zum Betrieb ihrer Backöfen einsetzen. Hier deutet sich trotz ebenfalls stark gestiegener Preise keine Entlastung an. Der Zentralverband hat das Bundeswirtschaftsministerium bereits mehrfach hierauf hingewiesen und wird sich weiter dafür einsetzen, dass auch für diese Betriebe eine Preisbremse oder angemessene Hilfen eingerichtet werden, damit auch diese Bäckereien, wie es Bundeskanzler Scholz versprochen hat, ihren Betrieb fortsetzen können und nicht alleine gelassen werden. Des Weiteren setzt sich der Zentralverband dafür ein und wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass von der Politik nun schnellstmöglich konkrete Details der angekündigten Strompreisbremse vorgelegt und beschlossen werden – und dass für Betriebe, die nicht in ausreichendem Maß von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden, ein Härtefallfonds aufgelegt wird, aus dem die Betriebe schnell, unbürokratisch und effektiv verlorene Zuschüsse beziehen können.

Redaktionelle Anpassungen des Zwischenberichts

Zwischenzeitlich wurde der am 10. Oktober vorgestellte Zwischenbericht überarbeitet. Neben weiteren redaktionellen Anpassungen wird nunmehr ausdrücklich klargestellt, dass die Förderung mit der Übernahme des Dezemberabschlags und der Gaspreisbremse für 80 % des Gasverbrauchs ab März nicht nur für SLP-Kunden wie private Haushalte und KMU gilt. Sie gilt auch für große Bäckereien, die weniger als 1,5 Mio. kWh pro Jahr verbrauchen. Die anfangs befürchtete und von uns in den Gesprächen der zurückliegenden Woche kritisierte Lücke zwischen KMU und sehr großen Unternehmen wurde somit geschlossen.

Stand: 19.10.2022